Konkrete Empfehlungen des CFA Institutes:
-) Privatanlegern sollte die Möglichkeit einer wirkungsvollen aussergerichtlichen Einigung, einer sogenannten „Alternative Dispute Resolution“ (ADR), zustehen. Hierfür sollten industrieweit Strukturen und Regelungen geschaffen werden, die verpflichtend für alle Anbieter von Finanzprodukten gelten.
-) Eine hohe Transparenz der ADR für Privatanleger führt zu einer grösseren Aufmerksamkeit am Markt sowie zu einer besseren Vergleichbarkeit zwischen den ADR-Programmen und den verschiedenen Rechtsräumen (bspw. durch eine einheitliche Terminologie).
-) Für Fälle, in denen eine grosse Anzahl von Privatanlegern geschädigt wurde, bedarf es einer gesonderten Vorgehensweisen zwecks einfacherer Verfahrensabwicklung. Diese muss von den verantwortlichen Regierungen und Behörden festgelegt werden.
-) Das Financial Dispute Resolution Network (FIN-NET) der Europäischen Kommission sollte gestärkt werden. Es muss in der Lage sein, die verschiedenen ADR-Programme innerhalb der Europäischen Union zu überwachen sowie die relevanten Daten zusammenzuführen und zu veröffentlichen.
-) Ein gemeinsamer europäischer Ansatz beim Monitoring des Beschwerdemanagements ist erstrebenswert, besonders im Hinblick auf den Austausch von Informationen und die Kooperation zwischen den einzelnen ADR-Programmen.
-) Den Anbietern von Finanzprodukten sollten klare Vorgaben zur Umsetzung der ADR für Privatanleger gegeben werden.