Wie steht es um die Rechte von Privatanlegern?

Wie sind die Rechte von Privatanlegern bei Falschberatung durch Banken und Finanzhäuser zu beurteilen? Das CFA Institute stellt die Ergebnisse der Studie „Redress in Retail Investment Markets“ vor und liefert sechs konkrete Empfehlungen zur Rechtsdurchsetzung und Entschädigung von Privatanlegern. Markets | 17.09.2014 19:50 Uhr
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In Kürze wird der britische Konservative Jonathan Hill die Nachfolge von Michel Barnier und damit auch die Zuständigkeit für Finanzdienstleistungen und den Kapitalmarkt antreten. Aus Sicht des CFA Institute muss die neue EU-Kommission der Frage nach der Entschädigung von Privatanlegern bei Falschberatung durch Banken und Finanzvermittler künftig eine höhere Bedeutung beimessen. 

Jüngste Fälle in Spanien im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sowie mit Zinsabsicherungsgeschäften in Grossbritannien zeigen, dass der Frage nach Sanktionen bei schwerwiegenden Verstössen eine hohe Bedeutung zukommt. Zudem gilt es aus Sicht des CFA Institute aber auch, Privatanleger besser hinsichtlich ihrer Rechte und Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche bei Anlagebetrug und Verstössen gegen Beratungspflichten zu informieren. 

Im Vorlauf zur Legislatur des neuen EU-Binnenmarktkommissars hat das CFA Institute daher den Report „Redress in Retail Investment Markets“ in den Diskurs eingebracht. In dem Report werden alle wesentlichen Wege der Streitbeilegung, der individuellen und kollektiven Interessenvertretung sowie Aufsichtspraktiken in Europa, Asien und den USA analysiert.

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