Pensionskassen: Andreas Zakostelsky einstimmig als Obmann wiedergewählt

Bei der jüngsten Sitzung des Fachverbandsausschusses der Österreichischen Pensionskassen wurde Andreas Zakostelsky erneut einstimmig zum Obmann gewählt. Für Zakostelsky ist dies die zweite Funktionsperiode, er ist bereits seit 2010 Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. Markets | 28.05.2015 13:00 Uhr
Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen
Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen
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Der wiedergewählte Obmann hat für seine neue Amtszeit bereits thematische Schwerpunkte definiert: Forcierung des Dialogs mit allen Anbietern der 2. und 3. Säule des Pensionssystems zur Stärkung einer Gesamtstrategie in der Altersvorsorge, Überzeugungsarbeit zur Aufnahme von Firmenpensionen in Kollektivverträge sowie die Analyse und Bewertung neuer Veranlagungsansätze.

"Ich freue mich über das einstimmige Votum für eine zweite Periode als Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. Die Sicherung der Altersvorsorge und gleichzeitig die Vertretung aller betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen Österreichs ist heute wichtiger denn je", erklärt Zakostelsky. "Zuletzt wurde auch – mit der Einführung des Pensionskontos – vielen Menschen die Bedeutung einer langfristigen Planung ihrer Altersvorsorge stärker bewusst. Dabei ist für uns alle und auch für die Politik eine Gesamtsicht notwendig, die alle drei Pensionssäulen berücksichtigt. Die Pensionskassen übernehmen als größte private Pensionszahler bereits eine wichtige Rolle. Wir wollen allerdings gemeinsam mit allen Anbietern der betrieblichen Vorsorge und mit den politischen Entscheidungsträgern eine Optimierung des Zusammenwirkens der drei Säulen erreichen. Denn die drei Säulen sollten nicht im Wettbewerb stehen, sondern einander im Sinne aller Österreicherinnen und Österreicher ergänzen.“

Vereinbarungen über Zusatzpensionen in allen Kollektivverträgen

"Die 2.Säule sollte in den kommenden Jahren natürlich weiter wachsen und flächendeckend werden: Firmenpensionen sind in Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine gute Option, weil sie weniger Abgaben bewirken als Gehaltserhöhungen. Es wäre daher sinnvoll, wenn die Sozialpartner Vereinbarungen über Zusatzpensionen in allen Kollektivverträgen vorsehen", so Zakostelsky.

Neue Veranlagungsansätze – Investition in Leitbetriebe

Langfristig denke man zudem über neue Veranlagungsansätze nach. Neben bestehenden Kommunalfinanzierungen werden Veranlagungen in soziale Einrichtungen, wie u. a. Pflegeheime geprüft. Auch gezielte Investitionen in heimische Leitbetriebe (wo Bund und Länder Kernaktionäre sind), wären denkbar.

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