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Die EU-Kommission hat im Mai 2018 Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung ihres Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum veröffentlicht. Diese umfassen Vorgaben für
- ein Klassifizierungsschema für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie),
- Offenlegungspflichten für Asset Manager und
- eine Anpassung der Benchmark-Verordnung.
Zur vollständigen Stellungnahme
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