Nachhaltigkeitsregulierung 2025: Vereinfachung im Visier

DPAM | 13.01.2025 09:01 Uhr
Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM
Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM / © e-fundresearch.com / DPAM

Was zuletzt geschah

  • 2024 war der erste Berichtszeitraum im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Zudem wurden die Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen durch den Rahmen des International Sustainability Standards Board weltweit ausgeweitet. Ziel dieser Initiativen ist es, Anlegern zuverlässigere und besser vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen.

  • Zweitens wurden die Benennungsrichtlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) umgesetzt, welche die Verwendung von ESG-Begriffen an bestimmte Kriterien knüpft.

  • Drittens gab es Konsultationen zur Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen (SFDR), die 2025 überarbeitet werden soll. Mitte Dezember veröffentlichte die Europäische Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) ihren Bericht zur Kategorisierung von Produkten im Rahmen der SFDR; demnach soll jede Kategorie über klare Kriterien, Ziele und messbare Leistungskennzahlen verfügen.

Vereinfachungen per „Omnibus“ und FAQ

Schließlich soll ein „Omnibus-Vereinfachungspaket“ auf eine Vereinfachung der CSRD, der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnungen hinwirken. Die wiedergewählte Präsidentin der EU-Kommission von der Leyen möchte v.a. die Wettbewerbsfähigkeit der EU wiederherstellen und den Verwaltungsaufwand verringern. Deutschland hat gar eine zweijährige Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen beantragt.

Die Kommission ist sich der Komplexität ihrer Vorschriften bewusst. Ein von ihr im November 2024 veröffentlichter Fragen/Antworten-Katalog (FAQ) zielt darauf ab, die Nutzung der EU-Taxonomie zu vereinfachen; er befasst sich mit dem Anwendungsbereich im Zusammenhang mit dem Klimarisiko und klärt, ob bestimmte Aktivitäten in eine Taxonomie-Kategorie fallen. In den FAQ wird auch die Interoperabilität der EU-Taxonomie mit den Nachhaltigkeits-Reportingstandards (ESRS) und der CSRD erörtert, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm, DNSH). Um die Einhaltung der DNSH-Kriterien zu beurteilen, seien die ESRS-Daten laut Kommission nicht ausreichend, da ESRS keine Leistungsschwellenwerte nennt.

Der Ansatz, den die Kommission mit den FAQ verfolgt, steht im Einklang mit den jüngsten „Straffungsbemühungen“ wie dem Omnibus-Paket. Insbesondere was die Interoperabilität zwischen der Taxonomie und der CSRD angeht, dürfte nachgebessert werden.

2025 wird ein intensives Regulierungsjahr

Sektorspezifische ESRS und der Geltungsbereich der CSRD (mögliche Einbeziehung kleinerer und mittelgroßer Unternehmen) könnten geändert werden. Bei der CSDDD könnten Änderungen die zivilrechtliche Haftung und den Umfang der Sorgfaltspflicht für Finanzaktivitäten betreffen. Die Veröffentlichung thematischer und sektoraler Leitlinien könnte sich verzögern. Das alles sind Teile einer umfassenderen Überprüfung der Nachhaltigkeitsvorschriften, die in Bezug auf Funktionsfähigkeit und Komplexität an ihre Grenzen stoßen.

Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU nennt drei Hauptprioritäten für kommenden Jahre: Die Innovationslücke zu den USA und China soll geschlossen werden, die hohen Energiepreise sollen gesenkt und trotzdem die Bemühungen um Dekarbonisierung und Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fortgesetzt werden und die geopolitische Instabilität soll überwunden werden, indem Europa seine eigene Sicherheit gewährleistet. Ein „Clean Industrial Deal“ soll darauf abzielen, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und (Re-)Industrialisierung in Einklang zu bringen.

Viele Regelwerke weltweit

Weltweit werden verschiedene Nachhaltigkeitsrahmen gespannt, was die Interoperabilität und grenzüberschreitende Operationen erschwert. Das Vereinigte Königreich etwa hat mit eigenen Sustainability Disclosure Requirements die Grundlage für den bisher ehrgeizigsten Rahmen für die Kennzeichnung von Fonds geschaffen. Mehrere Märkte in Asien sowie Länder wie Kanada, Australien und die Schweiz entwickeln ihre eigenen Nachhaltigkeitsrahmen weiter. Darüber hinaus werden der bevorstehende Green Bond Standard der EU und die Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSRD auf Nicht-EU-Unternehmen im Jahr 2028 die Messlatte für globale Unternehmen höher legen.

Kurz gesagt: Wer die regulatorische Weiterentwicklung verfolgt, wird 2025 kein ruhiges Jahr haben.

Von Ophélie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer bei DPAM

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