Möglich machte das die Einführung des KMU-Fördergesetztes 2006 zu Jahresbeginn 2007. Durch den eingeführten Freibetrag für investierte Gewinne können bis zu 10 % des Betriebsgewinnes (max. 100.000 Euro) steuerfrei belassen werden, wenn dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Dazu zählen Wertpapiere, die gemäß § 14 (7) Z 4 EStG veranlagen. Das sind Wertpapiere, die zur Deckung von Pensionsrückstellungen herangezogen werden können. Bedingung ist eine Behaltedauer von mindestens vier Jahren.
Raiffeisen Capital Management bietet drei Fonds, die sich für eine steuerbegünstigte Veranlagung eignen:
- Raiffeisen-§14-Rent
- Raiffeisen-§14-MixLight
- Raiffeisen-§14-Mix
Raiffeisen-§14-Rent
Der Raiffeisen-§14-Rent investiert zu 100 Prozent in Euro-Anleihen sehr guter Qualität, neben Euro-Staatsanleihen werden dem Portfolio auch Unternehmensanleihen beigemischt. Der Fonds zeichnet sich durch vergleichsweise geringes Risiko aus und hat einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren.
Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen: 1 Anteil/EUR 72,67
Raiffeisen-§14-MixLight
Der Fonds setzt sich aus rund 63 % Anleihenfonds vorwiegend aus dem Euro-Raum, sowie aus ca. 25 % globalen Aktienfonds zusammen. Zur Risiko-/Ertragsoptimierung können Alternative Investments in der Höhe von bis zu 10 % beigemischt werden. Der Veranlagungshorizont beträgt mindestens 5 Jahre.
Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen: 1 Anteil/EUR 100,00
Raiffeisen-§14-Mix
Dieser Dachfonds beinhaltet primär rund 54 % Euro-Anleihenfonds. Der ca. 40%ige Aktienfondsanteil beinhaltet neben europäischen auch globale Aktienfonds. Auch bei diesem Fonds können zur Optimierung von Risiko/Ertrag bis zu 10 % Alternative Investments beigemischt werden. Durch den vergleichsweise höheren Aktienanteil empfiehlt sich ein Anlagehorizont von mindestens 8 Jahren.
Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen: 1 Anteil/EUR 72,67