Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) wird künftig die Aufsicht über Anbieter von Kryptowerten in Österreich übernehmen. Dies erfolgt im Rahmen der neuen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), die ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft tritt. MiCAR legt Transparenz- und Offenlegungspflichten fest und regelt die Zulassung und Aufsicht von Dienstleistern und Emittenten von Kryptowerten.
Eine Studie der Oesterreichischen Nationalbank zeigt, dass etwa 3% der österreichischen Bevölkerung Kryptowährungen halten, meist aus Spekulationsgründen oder zur Portfoliodiversifikation.1
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FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller betonen: „Die neuen klaren Spielregeln schaffen auf dem dynamisch wachsenden Markt für Kryptowerte mehr Rechtssicherheit und faire Bedingungen für den Wettbewerb.“ Derzeit sind zwölf Dienstleister im Bereich virtuelle Währungen bei der FMA registriert. Diese müssen bis Ende 2025 eine Zulassung gemäß MiCAR erhalten, um ihre Dienstleistungen fortsetzen zu können.
Mehr zum Finanzmarkt Österreich:
1 Fessler, P., Weber, B. (2024). “Crypto Assets in Austria: An Assessment of their Prevalence and the Motives of their Holders”, OeNB Bulletin, June 2024. https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/bulletin/2024/q2-2024/june-2024-2.html