Der geplante Gaspreisdeckel sieht eine Deckelung bei 12 Cent pro kWh für Haushalte (inkl. Abgaben und Steuern) und 7 Cent pro kWh für Unternehmen (nur Beschaffungspreis) vor und soll ab 1.3.2023 greifen. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für die Haushalte bei etwa 18 Cent. Der zugrunde liegende Marktpreis ist aber dynamisch in Bewegung.
Eine Entlastung der Haushalte über Preiseingriffe ist aus ökonomischer Perspektive grundsätzlich problematisch und hat erhebliche Nebenwirkungen. Denn die Lenkungswirkung des Preises wird beschädigt. Bei anhaltender Angebotsknappheit und dementsprechend hohen Marktpreisen besteht das Risiko, dass der Verbrauch durch den Preisdeckel nicht ausreichend sinkt und die Politik die Zuteilung über Rationierungen übernehmen muss (1. Warnhinweis). Für ein effizientes Handeln fehlen dem Staat aber die Informationen zu Grenzkosten und Grenznutzen der Produktion. Wohlfahrtsverluste sind die Folge. Aus dem Marktversagen droht ein Staatsversagen zu werden. Die jüngste Entwicklung am Gasmarkt zeigt ein weiteres Risiko. Denn die Future-Preise sind von ihrem Rekordhoch bei umgerechnet 30 Cent je kwh wieder auf aktuell 10 Cent gesunken. Die weitere Entwicklung ist offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einführung der Gaspreisbremse unter dem dann politisch festgelegten Garantiepreis von umgerechnet etwa 8 Cent liegt (etwa 2/3 des 12 Cent Deckels entfallen auf die Beschaffungskosten). Die geplante Entlastung der Haushalte könnte sich verkehren in eine Belastung und eine gleichzeitige Subventionierung der Energieunternehmen, die einen hohen Anteil an Gas bereitstellen. Dies würde dem langfristigen Ziel der Abkehr von Gas aber entgegenwirken (2. Warnhinweis). Wenn also schon ein Preiseingriff erfolgen muss, so sollte der geplante Gaspreisdeckel nicht als Fixpreis ausgestaltet sein, sondern muss als Preisobergrenze definiert sein.
Dr. Johannes Mayr, Chefvolkswirt bei Eyb & Wallwitz