Vorzeitige Rücknahme von Anteilen generell nicht möglich
Bei ELTIFs wird eine vorzeitige Rücknahme von Anteilen generell nicht möglich sein. Allerdings ist prinzipiell denkbar, dass die Regelwerke für ELTIFs eine freie Übertragbarkeit von Anteilen zulassen. So können ELTIFs etwa an Börsen notiert sein, um den Investoren einen Ausstieg vor Ablauf der Lebensdauer eines Fonds zu ermöglichen. Außerdem müssen sich Fondsmanager Regeln unterwerfen, die das Marketing der Fonds betreffen – typischerweise sind das Vorschriften, die auch für andere börsennotierte Produkte anwendbar sind – sowie Transparenznormen einhalten, die mit denen von AIFMD vergleichbar sind. ELTIFs werden europaweit zum Vertrieb zugelassen werden.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wird Zeichnungs-, Tilgungs- sowie andere bindende Anforderungen formulieren, die für die Vermarktung von ELTIFs an Kleinanleger maßgeblich sind.
Steuerliche Behandlung noch zu klären
Viele dieser Details werden von ESMA im kommenden Jahr erwartet, während der Gesetzgebungsprozess weiter voranschreitet. Weiterhin ist noch die steuerliche Behandlung von ELTIFs zu klären – hoffentlich werden sie steuerlich transparent behandelt oder befreit. Die Europäische Kommission hat indes angedeutet, dass sie potenzielle Hürden für die grenzüberschreitende Bereitstellung langfristigen Kapitals, inklusive der steuerlichen Behandlung der Anlageinstrumente, bewerten will, um sicher zu stellen, dass das neue Instrument ELTIFs auch richtig funktionieren wird.
Für Fondsmanager ist es daher entscheidend, den weiteren Gesetzgebungsprozess für ELTIFs genau zu verfolgen. Sie haben durchaus das Potenzial, sich als attraktives Investment für Investoren mit Interesse an bestimmten alternativen Sektoren zu erweisen.
Melville Rodrigues
Partner
CMS UK
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