ELTIFs: Kleinanleger nur mit beschränktem Zugang
ELTIFs könnten sich als attraktives Anlageinstrument erweisen – sowohl für Fondsmanager, die bereits Erfahrung mit Infrastruktur- oder Instandsetzungsprojekten haben, als auch für kleinere Pensionsfonds, die wegen der Größe und Dimension dieser Projekte normalerweise nicht darin investieren können. Darüber hinaus könnten ELTIFs attraktiv für Investoren sein, die aufgrund ihrer Corporate Social Investment-Ziele in soziale Infrastrukturprojekte investieren. Prinzipiell dürfen auch Kleinanleger investieren. Allerdings ist die Aussicht, diese Investoren zu interessieren durch eine Anlage-Untergrenze und Eignungsanforderungen stark eingeschränkt. So darf beispielsweise ein Kleinanleger mit einem Portfolio von bis zu 500.000 Euro nicht mehr als 10 Prozent seines Vermögens in ELTIFs investieren. Wobei der Betrag, der in ein oder mehrere ELTIFs investiert wird, 10.000 Euro nicht unterschreiten darf. Zudem sind Manager bzw. Vermittler von ELTIFs dazu verpflichtet, Kleinanleger auf ihre Eignung zu überprüfen und sie „angemessen“ zu beraten.
Maximal 30 Prozent Fremdkapital
Fondsmanager sollten sich bewusst sein, dass auch ELTIF-Strukturen und Anlagestrategien der Regulierung unterliegen. So werden für ELTIFs beispielsweise ein Standardregelwerk für Anlage-Höchstgrenzen und eng gefasste Rückzahlungsansprüche gelten. Mindestens 70 Prozent des Kapitals müssen in geeignete Anlageklassen investiert werden, wobei maximal 10 Prozent in eine Einzelinvestition fließen dürfen. Der Fremdkapitalanteil ist auf 30 Prozent beschränkt.
Indirekte Investments nur eingeschränkt möglich
ELTIFs dürfen zudem auch indirekt investieren, z.B. über andere Fonds. Allerdings sind die Investitionen in Zielfonds auf maximal 10 Prozent des Kapitals limitiert und ein ELTIF kann höchstens 25 Prozent eines beliebigen anderen Fonds erwerben.
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