Umweltzeichen-Kriterien auf dem Prüfstand: Neue Richtlinien für Nachhaltige Finanzprodukte

In regelmäßigen Abständen werden die Richtlinien für die Vergabe des Österreichischen Umweltzeichens an Produkte, Dienstleistungen und Betriebe einer kritischen Prüfung unterzogen. Zuletzt geschehen mit der UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte. Research | 28.02.2024 12:39 Uhr
Andreas Tschulik, Leiter der für das Österreichische Umweltzeichen zuständigen Abteilung V/7 für Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK / © e-fundresearch.com / BMK / Paul Gruber
Andreas Tschulik, Leiter der für das Österreichische Umweltzeichen zuständigen Abteilung V/7 für Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK / © e-fundresearch.com / BMK / Paul Gruber

Das Österreichische Umweltzeichen ist seit mehr als 30 Jahren das wichtigste staatlich geprüfte Umweltsiegel in Österreich. In den Richtlinien der jeweiligen Bereiche werden Anforderungen an umweltfreundliche und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen, Betriebe und Organisationen gestellt. Diese Anforderungen werden für jeden Bereich mit den jeweiligen Expert:innen aus der Branche sowie mit Vertreter:innen aus Umwelt- und Nachhaltigkeitsorganisationen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Zudem erfolgt eine Anpassung an die geänderten technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Damit werden aktuelle und gut umsetzbare gemeinsame Standards für ganz Österreich entwickelt, die auch für interessierte Betriebe als Orientierung gelten können. Kürzlich wurden nun bei Nachhaltigen Finanzprodukten neue Richtlinien veröffentlicht.

Neu: Grüne Kredite mit Umweltsiegel

Die Umweltzeichen-Kriterien für Finanzprodukte UZ 49 sind seit 2004 in Kraft und werden alle vier Jahre überarbeitet. Auch die Gruppe der auszeichenbaren Produkte wird im Zuge einer Richtlinienüberarbeitung oftmals ausgeweitet. Ein Schwerpunkt der diesmaligen Überarbeitung lag in der Erweiterung der Produktgruppe um Green Loans (Nachhaltige Kredite). Dabei müssen die Kreditmittel für nachhaltige Projekte verwendet werden – etwa für Gebäudesanierungen oder den Bau von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen. Damit soll ein weiterer aktiver Beitrag geleistet werden, um noch mehr Gelder in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken und beispielsweise Klimaschutzziele zu erreichen. Weiters wurden im Rahmen der Überarbeitung unter anderem Ausschlusskriterien ausgeweitet und adaptiert sowie der Umgang mit der EU-Taxonomie in der Richtlinie integriert. 

Mehr Details und Infos zur neuen Richtlinie hier.

„Für das Klimaschutzministerium ist es wichtig, dass diese umfangreichen Kriterien allen Betrieben zur Verfügung stehen und als Motivation dienen. Die Zertifizierung und Überprüfung ist letztendlich eine freiwillige Entscheidung des einzelnen Betriebs. Umso positiver ist die Entwicklung der letzten Jahre, dass immer mehr Betriebe den Nutzen für sich erkennen. Mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien des Österreichischen Umweltzeichens können sie auch eine Perspektive für eine nachhaltig erfolgreiche Betriebsführung erarbeiten, die den nicht unerheblichen Aufwand einer Zertifizierung mehr als rechtfertigt“, betont Andreas Tschulik, Leiter der für das Österreichische Umweltzeichen zuständigen Abteilung V/7 für Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie im BMK.

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