Pensionssystem 2.0: Wie kann die Pensionslücke geschlossen werden?

Die ganz persönliche Pensionslücke ist seit dem Sommer 2014 im Bewusstsein der Österreicher angekommen: Durch den Versand der Kontoerstgutschrift an die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht Klarheit über die zu erwartende staatliche Pension – und darüber, um wie viel diese kleiner sein wird als das gewohnte Arbeitseinkommen. Um zu dieser Problematik Lösungsansätze für eine Reform der Altersvorsorge aufzuzeigen, fand vergangenen Freitag eine Enquete im Parlament statt. Research |
Bo Könberg, ehemaliger schwedischer Sozialminister und Architekt der schwedischen Pensionsreform
Bo Könberg, ehemaliger schwedischer Sozialminister und Architekt der schwedischen Pensionsreform

Im Bereich des EU-Binnenmarkts für Finanzmärkte würden zurzeit zwei wichtige Initiativen verfolgt: 

1. So hat die Kommission letzten März einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um die EU-Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern (EbAV 2 Vorschlag). Betriebspensionen sind demnach ein wesentlicher Bestandteil der Vergütung, die es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, wirtschaftliche Vorteile aus Solidaritäts- und Kollektivvereinbarungen zu erzielen. Betriebspensionen leisten deshalb einen effektiven und effizienten Beitrag zur Altersversorgung. Aus europäischer Sicht soll der EbAV 2 Vorschlag ebenfalls dazu beitragen, Betriebspensionen in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln, um den Druck auf die öffentlichen Haushalte zu entlasten. 

2. Diesen Sommer hat die EU-Kommission eine Initiative ergriffen, um auch den EU-Binnenmarkt für individuelle Altersversorgungsprodukte – die sogenannte dritte Pensionssäule – zu entwickeln. Bis zum 1. Februar 2016 sollte die Europäische Versicherungs- und Pensionsbehörde (EIOPA) eine technische Empfehlung vorlegen, im Hinblick auf eine mögliche Initiative der EU-Kommission für individuelle Altersvorsorgeprodukte.

Das "schwedische Modell" 

Besondere Beachtung fand Bo Könberg. Der ehemalige schwedische Sozialminister und Architekt der schwedischen Pensionsreform schilderte das vielzitierte "schwedische Modell" im Detail: Dieses 1994 beschlossene System besteht vor allem aus einem leistungsorientierten Umlage-System; ein kleinerer Teil beinhaltet ein kapitalgedecktes System (Premium Pension). 

Das schwedische Modell basiert auf einem Lebenseinkommensprinzip. Jedes Jahr werden die Pensionen nach einem Lohnindex angehoben – in manchen Jahren aber auch gesenkt. Die künftige jährliche Pension wird neu berechnet, wenn sich die Lebenserwartung ändert. Beim kapitalgedeckten Teil besteht für die Veranlagung eine Wahl zwischen rund 800 Fonds. 

Der größte Vorteil des schwedischen Modells ist, dass das Pensionsantrittsalter automatisch an die demographische Entwicklung angepasst wird. Steigt die Lebenserwartung, steigt auch das Pensionsantrittsalter. In Schweden gibt es für jeden ein individuelles Beitragskonto auf Umlagebasis, bei dem das eingezahlte Kapital verzinst wird. Beim Pensionsantritt wird die Summe auf dem Konto durch die zu erwartenden Lebensjahre (laut Statistik) dividiert. Gleichzeitig garantiert der Staat eine Mindestpension. Der Pensionsantritt ist in einem bestimmten Rahmen flexibel, allerdings besteht ein Bonus/Malus-System. Wer vor 67 Jahren in Pension geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Die kapitalgedeckte Firmenpension macht einen viel höheren Anteil der Gesamtpension aus.

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